Rechte von gehörlosen/hörbeeinträchtigten Menschen

Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Bildung

Behindertenverbände und Elterninitiativen fordern seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 die bundesweite Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) insbesondere auf allen Ebenen des Bildungssystems und rügen gravierende Mängel und Diskriminierungen in '"Gehörloseneinrichtungen" sowie in "Regeleinrichtungen". Hierzu im Einzelnen:

1. Forderungen des Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. (DGB)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) hat ausweislich der nachfolgenden Ausführungen (nachzulesen unter www.gehoerlosen-bund.de/forderungskatalog/einleitung) zentrale Forderungen für die Belange von behinderten Menschen gestellt und insbesondere für gehörlose Menschen mit Hinweis auf die „Charta des Weltverbandes der Gehörlosen (WFD) zu Gebärdensprachrechten für alle“ vom 27.07.2019 die Anerkennung der Bedürfnisse, der Würde und der Menschenrechte gehörloser Menschen als einer Behindertengruppe und sprachlichen Minderheit hervorgehoben.

Im Bildungsbereich - der hier schwerpunktmäßig näher transparent gemacht werden soll - wurden die Forderungen des DGB - u. a. wie folgt konkretisiert:

„Deutschland hat sich sowohl dazu verpflichtet, das Erlernen der Gebärdensprache und die sprachliche Identität der gehörlosen Menschen auf allen Bildungsebenen zu fördern (Artikel 24 Absatz 3b der UN-Behindertenrechtskonvention), als auch dazu, insbesondere die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit einer (Hör-)Behinderung bestmöglich zu fördern und dafür zu sorgen, dass in Gebärdensprache geschulte Lehrpersonen in den Schulen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen (Artikel 24, Absatz 4).

Das Bildungsangebot ist jedoch für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in Deutschland derzeit nicht ausreichend, weil es weiterhin stark am lautsprachlichen (monolingualen) Unterricht ausgerichtet ist. Gerade gehörlose und hochgradig schwerhörige Kinder benötigen eine bimodale und bilinguale Förderung sowohl in Deutscher Gebärdensprache als auch in deutscher Sprache (Laut- bzw. Schriftsprache). Es gibt viel zu wenig gebärdensprachkompetente bzw. zweisprachige Lehrer/-innen sowie Lehrkräfte, die selbst hörbehindert sind. Vor allem an den Schulen für Gehörlose und Schwerhörige muss das Lehrpersonal die Gebärdensprache beherrschen, damit gehörlose und hochgradig schwerhörige Kinder dem bimodal-bilingualen Unterricht adäquat folgen können. Hierzu müssen die Kultusministerien der Bundesländer sicherstellen, dass die derzeit im jeweiligen Bundesland angestellten Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräfte Gebärdensprachkurse besuchen, die ein entsprechendes Sprachniveau vermitteln, wobei dieses in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu bestimmen ist. Ebenso muss gewährleistet sein, dass an allen (universitären) Ausbildungsstätten während der Ausbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften ein GER-Niveau in der Gebärdensprache von mindestens B2 erreicht wird. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DGB die Einführung der bundesweiten DGS-Sprachzertifizierung der Humboldt-Universität zu Berlin, die voraussichtlich 2021 umgesetzt werden soll.

Eine wichtige Voraussetzung für Inklusion ist aber, dass die Deutsche Gebärdensprache und die Deutsche Sprache (Laut-/Schriftsprache) im Unterricht gleichberechtigt eingesetzt werden. Weiterhin muss vermeiden werden, dass hörbehinderte Kinder in einer Einzelintegration beschult werden. Der Austausch und die sozialen Kontakte mit ebenfalls hörbehinderten Gleichaltrigen („Peergroup“) sind essenziell für die psychische Gesundheit und Entwicklung für Kinder und sollten bei der Ausgestaltung der schulischen Rahmenbedingungen unbedingt berücksichtigt werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass Schulen für Gehörlose und Schwer-hörige weiter fortbestehen und gefördert werden".

Die Forderungen des Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) lauten wie folgt:

• bimodale und bilinguale Bildungsangebote in Deutscher Gebärdensprache und deutscher Laut-/Schriftsprache für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen von Anfang an

• Erhalt und Förderung der Schulen für Gehörlose und Schwerhörige als Orte für das Erlernen der Gebärdensprache und die Entwicklung der sozialen Identität in einem gebärdensprachlichen Umfeld

• die bundesweite Einführung des Unterrichtsfachs Deutsche Gebärdensprache (DGS) an den Schulen für Gehörlose und Schwerhörige und als Fremdsprachenwahlfach an den allgemeinbildenden Schulen

den barrierefreien Zugang für gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen zu allen Bereichen des Bildungswesens durch den Einsatz von Dolmetscher/-innen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch

• die Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von qualifizierten pädagogischen Fachkräften mit Gebärdensprachkompetenz und die Qualitätssicherung durch das Erreichen eines Sprachniveaus von mindestens B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen

• die Erhöhung der Zahl gebärdensprachkompetenter Lehrer/-innen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen für Gehörlose und Schwerhörige

mehr gehörlose und schwerhörige Lehrer/-innen und pädagogische Fachkräfte an Schulen für Gehörlose und Schwerhörige sowie in der Inklusion

• die Einbindung des Deutschen Gehörlosen-Bundes in den geplanten Nationalen Bildungsrat

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) versteht sich als sozial- und gesundheitspolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft, also der gehörlosen, taubblinden und hörbehinderten Menschen sowie der Gebärdensprachnutzer/-innen, die sich in derzeit 26 Mitgliedsverbänden mit ca. 28.000 Mitgliedern, darunter 16 Landesverbänden und 10 bundesweiten Fachverbänden, zusammengeschlossen haben. Insgesamt zählen dazu etwa 600 Vereine.

Laut dem Bericht zur Statistik der schwerbehinderten Menschen 2017 des Statistischen Bundesamtes leben insgesamt 317.748 Menschen mit Sprach- und Hörbeeinträchtigungen in Deutschland. Im Allgemeinen wird mit einem Gehörlosen-Anteil von 0,1 % in Bezug auf die Gesamtbevölkerung gerechnet, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Wissenschaftliche Quellen bestätigen diese Annahme von einem Promille. Laut dem Statistischen Bundesamt (Stand: 31.12.2018) leben insgesamt 83.019.200 Menschen in Deutschland. Demnach wäre von ca. 83.000 gehörlose Menschen auszugehen.

Auf bundespolitischer Ebene hat sich der DGB als fester Bestandteil etabliert und ist ein namhaftes Bindeglied zwischen Politiker/-innen und der Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft geworden. Das Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ muss bei der politischen Arbeit mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund und seinen Mitgliedsverbänden berücksichtigt werden. Unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation von gehörlosen Menschen durch den Abbau von kommunikativen Barrieren und die Wahrung von Rechten, um eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Förderung der kommunikativen Barrierefreiheit, die Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten sowie die Förderung der Gebärdensprache und Gehörlosenkultur bilden Schwerpunktthemen unserer Arbeit.

Für eine erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft, nicht nur in politischer und kultureller Hinsicht, ist die Gebärdensprache für gehörlose Menschen unabdingbar. Seit dem 1. Mai 2002, mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt. Im Sinne des derzeit präsenten Inklusionsgedankens ist es wichtig, Sprachen aller Art, somit natürlich auch alle weltweit benutzten Gebärdensprachen, und Gehörlosenkulturen zu pflegen, zu fördern, zu schützen und zu erhalten. Dieses Recht auf Anerkennung und Unterstützung der Sprache und Kultur der gehörlosen Menschen als einer sprachlichen Minderheit wird auch in der UN-BRK zugesichert (Artikel 30 Absatz 4) und gilt als zu befolgendes Menschenrecht.

Die Forderungen des DGB orientieren sich an dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern enthält und eine Laufzeit bis zum Jahr 2021 hat, an den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands (13.05.2015) sowie an dem zweiten und dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK (17.07.2019). Deutschland ist seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich verpflichtet, die UN-BRK vollständig umzusetzen und dazu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört es, die Rechte von gehörlosen Menschen als individuelle und kollektive Rechte zu achten und wirksam zu schützen.

Der DGB unterstützt vorbehaltlos die „Charta des Weltverbandes der Gehörlosen (WFD) zu Gebärdensprachrechten für alle“ vom 27.07.2019 und befürwortet die darin enthaltenen Ausführungen zur Anerkennung der Bedürfnisse, der Würde und der Menschenrechte gehörloser Menschen als einer Behindertengruppe und sprachlichen Minderheit.“

 

2. Fachtagung „Gebärdensprache an Schulen jetzt“

Der Vorsitzende des DGB, Helmut Vogel, hat anlässlich einer Fachtagung zum Thema „Gebärdensprache an Schulen jetzt“ am 18.11.2019 in einem Pressebericht vom 13.12.2019 u.a. folgende Ausführungen gemacht: 

„Das ist heute so, obwohl Deutschland an klare rechtliche Vorgaben durch die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24, Absatz 3 und 4 gebunden ist. Daher ist es so entscheidend für uns, wie die Kultusministerkonferenz mit diesen rechtlichen Vorgaben umgeht. Sie müsste ein Zeichen setzen und den Bundesländern klar signalisieren, dass sie eine verbindliche Umsetzung in allen Bundesländern erwartet.“


3. Forderungen openPetition

 Eine Elterninitiative in Dresden hat im Jahre 2019 eine "openPetition" gestartet, in der die Landtage aller Bundesländer sowie der Deutsche Bundestag aufgefordert wurden, Artikel 24 Abs. 3 und 4 der UN-Behindertenrechtskonvention endlich umzusetzen, um das Thema Gebärdensprache auf allen Ebenen des Bildungswesens im deutschsprachigen Raum voranzubringen. Dieser Petition wurden u.a. folgenden Information vorangestellt:

„Aktuell besteht sowohl in Gehörloseneinrichtungen, als auch in Regeleinrichtungen ein dramatischer Mangel an barrierefreien Bildungsangeboten für gehörlose Kinder!

Leider mangelt es ebenso an den Voraussetzungen für einen gleichberechtigten Schulstart, da auch in der Frühpädagogik gebärdensprachliche Angebote nicht verankert sind. Das müsste nicht sein!

Eigentlich ist rechtlich alles klar - Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben gehörlose Kinder und Erwachsene seit 2009 in Deutschland ein Recht auf:

·       Gebärdenspracherwerb

·       Bildung in Gebärdensprache

·       Gebärdensprachpädagog_innen

=> Auf allen Ebenen des Bildungssystems

Die Diskriminierung ist nicht neu! Seit rund 140 Jahren (siehe Geschichte der Gehörlosen „Mailänder Kongress“) halten viele PädagogInnen, FachärztInnen und Sachbearbeiterinnen Gebärdensprache für minderwertig und Gehörlosigkeit für ein bemitleidenswertes Leiden. Davon ist der gesamte deutschsprachige Raum betroffen. Ein fataler Irrtum, der mit der UN-Behindertenrechtskonvention schon 2009 rechtlich behoben wurde. Nun bleibt die konkrete Umsetzung aber Ländersache.“

Die Sprecherin der Elterninitiative, Frau Magdalena Stenzel, übergab dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Herrn Kretschmer, im Frühjahr 2020 im Landtag die von 19.240 Unterstützern unterzeichnete openPetition.

 

4. Wichtige, lesenswerte Broschüre: Nie wieder sprachlos - Gebärdensprache umsetzen!

- Eine Initiative von Eltern-, Betroffenen- und Fachkräfteverbänden in Deutschland

- Leitfaden und Handlungsaufforderung für Politiker, Pädagogen und Eltern über eine zeitgemäße     Förderung und Bildung in Deutsch und Deutscher Gbärdensprache

Hier zur Bröschüre (pdf)

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