Zu meiner Person - Kanzlei
Ich wurde im Jahre 1953 in Oldenburg geboren und nahm mein Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität in Bremen im Alter von 31
Jahren als so genannter Quereinsteiger auf. Dort nutzte ich zielgerichtet die Vorteile der zwischenzeitlich
ausgelaufenen einphasigen Juristenausbildung und eignete mir frühzeitig
elementare Grundlagen und Kenntnisse im Sozialrecht an.
Auf der Grundlage meiner späteren Examensarbeit über das Thema "Rechtsfragen der Finanzierungsbeteiligung
an religiösen Feiern nach dem Bundessozialhilfegesetz",
konnte ich nach Beendigung meines Studiums und der Begründung meines Kanzleisitzes
in Oldenburg (01.09.1992) wenige Monate später für eine Sozialhilfeempfängerin
einen Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe zur Ausrichtung
einer privaten Tauffeier vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom
18.02.1993, Az.: 5 C 22/91, BVerwGE 92,109 durchsetzen.
Aufgrund meiner fachlichen Spezialisierung bin ich seit 1997 als Fachanwalt für Sozialrecht
mit dem Schwerpunkt Recht für behinderte Menschen tätig. |