Tätigkeitsbereiche - Fachgebiete
Ich berate vorrangig Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die körperlich,
geistig oder seelisch behindert sind und aufgrund der Art und Schwere
ihrer Behinderung (z.B. Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Legasthenie,
Dyskalkulie, Autismus, Down-Syndrom) vom Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse,
Pflegekasse und Arbeitsamt Sozialleistungen zur Verwirklichung der Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben
gem. der §§ 1 ff. SGB IX begehren bzw. vor Gericht erstreiten müssen.
Hierunter fallen z.B. Kostenübernahmenbegehren für:
- ambulante / stationäre Therapien (§ 35a KJHG / SGB VIII)
- ambulante / stationäre Eingliederungshilfe (§§ 53, 54 SGB XII / §§ 39,40 BSHG)
- ambulante/stationäre Pflegehilfe (§§ 61 ff. SGB XII / §§ 68 ff. BSHG; SGB
XI)
- Früherkennung / Frühförderung (§ 30 SGB IX)
- Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Therapie-Tandem, Computer,
PKW / § 31 SGB IX)
- medizinische/berufliche Rehabilitationsmaßnahmen (§§
26,33 SGB IX).
Darüber hinaus berate ich Angehörige von behinderten Menschen, die
von den Sozialleistungsbehörden aufgrund der voranstehend beantragten Hilfen
u.a. zum Kostenersatz, zur Eigenbeteiligung oder zu übergeleiteten Unterhaltsansprüchen
gem. der §§ 92, 93 SGB XII u. § 35a SGB VIII usw. verpflichtet bzw. herangezogen
werden sollen.
Auch die ambulanten / stationären Einrichtungen und sozialen Dienste,
die den behinderten Menschen Hilfe gewähren und ihrerseits Beratungsbedarf
im Hinblick auf vertragliche Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den
Sozialleistungsbehörden haben (z.B. § 75 SGB XII, § 77 ff. SGB VIII), werden
von mir beraten und im Streitfalle vor der Schiedsstelle oder vor Gericht
vertreten.
Ich bin überregional tätig und habe in den zurückliegenden 10 Jahren eine
kontinuierliche sozialrechtliche Referententätigkeit für soziale und kirchliche
Beratungsstellen ausgeübt. Darüber hinaus referiere ich regelmäßig für Behindertenverbände
und Selbsthilfegruppen über aktuelle Sozialrechtsthemen.
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